Seitenbereiche

Der entscheidende Teil zu Ihrem Erfolg

Fristverlängerung für Registrierkassen-Umstellung

Inhalt

Schutz vor Manipulationen

Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz)“ (BGBl. I 2016 S. 3152) sieht u. a. vor, dass Steuerpflichtige ihre Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausstatten müssen. Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen.

Übergangsfrist

Eigentlich hätten die Umrüstungen schon bis 1.1.2020 abgeschlossen werden müssen. Nachdem jedoch die technischen Voraussetzungen zum Jahresbeginn noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen, gewährt die Finanzverwaltung jetzt eine Übergangsfrist bis 30.9.2020 (vgl. Nichtbeanstandungsregelung, Pressemitteilung Nr. 239 des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 25.9.2019). Die Finanzverwaltung kommt damit einer Forderung der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft nach.

Stand: 28. Oktober 2019

Bild: macgyverhh - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

KARRIERE BEI a.con

Bereichern Sie uns mit Ihrer Kompetenz und Sachverstand:
Werden Sie Teil der a.con Steuerberatungsgesellschaft!

Zur Unterstützung unseres professionellen Teams suchen wir tatkräftige Kollegen, mit denen wir den bisher erreichten Erfolg unserer Kanzlei vervielfachen werden.

Zu den offenen Stellen

Schließen