Seitenbereiche

Der entscheidende Teil zu Ihrem Erfolg

Online-Ärztebewertungsportale

Inhalt

www.jameda.de

Mit über 5,5 Mio. Feedbacks von Patienten und 275.000 eingetragenen Ärzten bezeichnet sich das Bewertungsportal „www.jameda.de“ als „Deutschlands größte Arztempfehlung“. Ein Arzt klagte gegen das Ärztebewertungsportal auf Entfernung seiner schlechten Bewertung. Ein anonymer Nutzer hatte geschrieben, er könne den Kläger nicht empfehlen. Als Gesamtnote war 4,8 genannt. Der Bewerter gab dem Arzt jeweils die Note „6“ für „Behandlung“, „Aufklärung“ und „Vertrauensverhältnis“. Der Arzt bestritt, den Bewertenden behandelt zu haben. Jameda entfernte die Bewertung nicht.

Urteil des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (vom 1.3.2016, VI ZR 34/15) entschieden, dass der Bewertungsportalbetreiber sehr wohl ihm obliegende Prüfungspflichten verletzt hat. Jameda hätte die Beanstandung des betroffenen Arztes an den Bewertenden weiter- leiten und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hätte sie den Bewertenden auffordern müssen, ihr den tatsächlichen Behandlungskontakt durch Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien zu belegen.

Fazit

Ärztinnen und Ärzte können sich gegen schlechte Bewertungen im Internet sehr wohl wehren und den/die Bewertungsportalbetreiber auf Unterlassung einer Verbreitung verklagen. Betreiber von Online- Bewertungsportalen tragen nach BGH-Ansicht im Vergleich zu anderen Portalen von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: sakkmesterke - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

KARRIERE BEI a.con

Bereichern Sie uns mit Ihrer Kompetenz und Sachverstand:
Werden Sie Teil der a.con Steuerberatungsgesellschaft!

Zur Unterstützung unseres professionellen Teams suchen wir tatkräftige Kollegen, mit denen wir den bisher erreichten Erfolg unserer Kanzlei vervielfachen werden.

Zu den offenen Stellen

Schließen