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Pflegegeld

Wenn eine Steuerpflichtige bzw. ein Steuerpflichtiger eine nahe Angehörige bzw. einen nahen Angehörigen pflegt und dafür Pflegegeld bekommt, ist dieses steuerfrei gem. § 3 Nr. 36 EStG. Voraussetzung ist, dass das Pflegegeld zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung gezahlt wird. Pflegegelder sind bis zur Höhe der Pflegegeldsätze nach § 37 SGB XI (Sozialgesetzbuch) steuerfrei.

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