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Einkunftsarten

 

Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten:

  1. Land- und Forstwirtschaft
  2. Gewerbebetrieb
  3. selbstständige Arbeit
  4. nichtselbstständige Arbeit
  5. Kapitalvermögen
  6. Vermietung und Verpachtung
  7. sonstige in § 22 EStG genannten Einkünfte (z. B. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, eine mit dem Ertragsanteil zu erfassenden Rente aus privaten Rentenversicherungen oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften)

 

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