Seitenbereiche

Der entscheidende Teil zu Ihrem Erfolg

Kosten für privaten Sicherheitsdienst steuerlich absetzen

Inhalt

Außergewöhnliche Belastungen

Als außergewöhnliche Belastung können Aufwendungen und Ausgaben geltend gemacht werden, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen, größer sind als bei der Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger und weder Betriebsausgaben oder Werbungskosten noch Sonderausgaben sind (§ 33 Einkommensteuergesetz-EStG). Außergewöhnliche Belastungen können – unter Berücksichtigung eines zumutbaren Anteils – vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Das Finanzgericht (FG) Münster hat in einem Urteil jetzt auch Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung anerkannt, die anfallen, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren (Urteil vom 11.10.2017, 13 K 1045/15 E; Revision nicht zugelassen).

Der Fall 

Eine Steuerpflichtige ließ sich in einem Seniorenheim von einem Sicherheitsdienst täglich 24 Stunden bewachen. Der Sicherheitsdienst diente als Schutz vor der Adoptivtochter. Diese stellte die Steuerpflichtige mit Medikamenten „ruhig“ und versetzte sie in einen körperlichen Dämmerzustand, welcher durch weitere Medikamente nur unterbrochen wurde, wenn die Steuerpflichtige wichtige Termine wie Notartermine für die Erbeinsetzung der Adoptivtochter wahrnehmen musste. Nach Widerruf der Erbeinsetzung suchte die Adoptivtochter und von dieser beauftragte Personen mehrfach die Steuerpflichtige in dem Seniorenheim auf.

Fazit

Aufwendungen zum Schutz vor möglichen Angriffen gegen Leib und Leben erwachsen einem Steuerpflichtigen stets zwangsläufig, wie das FG festgestellt hat. In einer entsprechend massiven, konkreten Gefährdungslage dürften unter Bezug auf dieses Urteil auch Aufwendungen für die Installation von Videokameras, Sicherheitsschlössern, Fenstergittern, Sicherheitsverglasung oder Alarmsystemen als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein (jeweils nach Abzug der zumutbaren Belastung).

Stand: 28. Mai 2018

Bild: Dan Race - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

KARRIERE BEI a.con

Bereichern Sie uns mit Ihrer Kompetenz und Sachverstand:
Werden Sie Teil der a.con Steuerberatungsgesellschaft!

Zur Unterstützung unseres professionellen Teams suchen wir tatkräftige Kollegen, mit denen wir den bisher erreichten Erfolg unserer Kanzlei vervielfachen werden.

Zu den offenen Stellen

Schließen