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Betriebseinnahmen

Zu den Betriebseinnahmen zählt jeder wirtschaftliche Vorteil, den eine Steuerpflichtige bzw. ein Steuerpflichtiger im Rahmen ihres bzw. seines Gewerbebetriebs oder Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder aus selbstständiger Tätigkeit erlangt. Hierunter fallen alle Zugänge in Geld oder Sachwerten (auch Sachleistungen- und Nutzungsvorteile), die durch den Betrieb veranlasst sind. Daher zählen zu den Betriebseinnahmen nicht nur die Einnahmen aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit, sondern auch z. B. aus Hilfsgeschäften wie Verkauf von Anlagevermögen.

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