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Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer gilt seit dem 1.1.2009 und wurde durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 eingeführt.

Generell gilt: Auf Kapitaleinkünfte im Privatvermögen (z. B. Zinserträge) wird eine Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erhoben. Die Schuldnerin bzw. der Schuldner oder die auszahlende Bank behalten die Abgeltungsteuer direkt an der Quelle ein und führen sie an das Finanzamt ab; einer weiteren Versteuerung bedarf es nicht mehr. Die Anlegerin bzw. der Anleger kann die Erträge allerdings auch mit seinem individuellen Steuersatz versteuern, falls dieser niedriger ist.

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